Liebes Brautpaar,
vielen Dank für Ihr Interesse, Ihre Hochzeit im Schloss Berstejn zu feiern.
Wenn Sie eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen und diese in der Tschechischen Republik legalisieren möchten, beachten Sie bitte den folgenden Text. Wir unterstützen Sie gerne, können Sie jedoch bei den amtlichen Handlungen nur bedingt vertreten. Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen Ihrer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft in Tschechien unterstützen.
Möglicherweise entscheiden Sie sich schließlich dafür, Ihre Beziehung in Ihrem Herkunftsland zu legalisieren.
In jedem Fall, wir würden uns freuen, für Sie eine symbolische Hochzeitszeremonie auf Schloss Berštejn zu organisieren. Diese Zeremonie wird wunderschön und ebenso bewegend sein, jedoch ohne offizielle rechtliche Gültigkeit.
Es würde uns eine Freude sein, Sie auf Ihrem gemeinsamen Weg begleiten zu dürfen.
Markéta und Miro Slezák
Die Mehrheit unseres Landes wünscht sich eine gleichberechtigte Ehe.
jsmefer.cz
Ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich verankert?
Seit dem 1. Juli 2006 ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft (registrované partnerství) in der Tschechischen Republik gesetzlich anerkannt. Solche eingetragenen Partnerschaften gewähren verschiedene eheähnliche Rechte, u. a. in Kranken-, Erbschafts- oder Unterhaltsfragen, sowie gerichtliche Ehegatten privilegien, jedoch keine Rechte auf Adoptionen, Witwenrenten oder gemeinsames Eigentum.
Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschaft?
Voraussetzung für die Anmeldung einer Partnerschaft nach dem tschechischen Gesetz ist, dass mindestens
einer der Antragsteller die tschechische Staatsangehörigkeit besitzt. Nicht erlaubt ist es, Partnerschaften
mit minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Personen einzugehen, oder mit Personen, die bereits in
einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Welches Standesamt ist zuständig?
Der/Die tschechische Partner/in mit einem ständigen Aufenthaltsort in Tschechien muss sich zur Eintragung an das für ihn zuständige Standesamt im Amtskreis wenden. Wenn beide Partner keinen festen Wohnsitz in Tschechien haben, ist das Standesamt in Brno (Brünn) grundsätzlich zuständig. Es kann allerdings bei dem zuständigen Standesamt gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 1 000 CZK (Stand: Januar 2013) auch ein Antrag auf Zustimmung gestellt werden, dass bei besonderem Interesse ein anderes Standesamt die Eintragung vornehmen soll.
Im Folgenden sind die Standesämter aufgeführt, die für die Eintragung der Partnerschaften besonders
befugt worden sind, Formulare ausgeben und auch Belehrungen vornehmen:
Hlavní město Praha – Úřad městské části Praha 1
Středočeský kraj – Magistrát města Kladno
Jihočeský kraj – Magistrát města České Budějovice
Plzeňský kraj – Úřad městského obvodu Plzeň 3
Karlovarský kraj – Magistrát města Karlovy Vary
Ústecký kraj – Úřad městského obvodu Ústí nad Labem-město
Liberecký kraj – Magistrát města Liberec
Královehradecký kraj – Magistrát města Hradec Králové
Pardubický kraj – Magistrát města Pardubice
Vysočina – Magistrát města Jihlava
Jihomoravský kraj – Úřad městské části Brno-střed
Olomoucký kraj – Magistrát města Olomouc
Moravskoslezský kraj – Úřad městského obvodu Moravská Ostrava a Přívoz
Zlínský kraj – Magistrát města Zlín
Welche Unterlagen müssen Eintragungswillige vorlegen?
Bei Beantragung der Eintragung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde,
- Zeugnis über die Partnerschaftsfähigkeit (nicht älter als sechs Monate),
- Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung,
- Nachweis über das Erlöschen vorheriger Partnerschaften oder Ehen,
- Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis.
Hinweis:
Hinsichtlich der Form und des Inhalts der notwendigen Dokumente gilt das oben Gesagte zur Vorlage
von ausländischen Dokumenten bei der Eingehung einer Ehe in Tschechien.
Welche Gebühren fallen an?
Die anfallenden Gebühren erfragen Sie bitte bei den zuständigen Standesämtern für Ihren Wohnsitz und
für Ihren Eintragungsort.
Image by kjpargeter on Freepik